Das BImSchG-Genehmigungsverfahren — und wo darin das Vertriebsfenster liegt
Wer industrielle Anlagen beliefert, erfährt vom Projekt meist über die Ausschreibung. Da ist die Anlage längst geplant. Das Genehmigungsverfahren läuft davor — und es ist in weiten Teilen öffentlich.
Wann eine Anlage überhaupt genehmigt werden muss
Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, die in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen aufgeführt sind — je nach Art und Größe. Das trifft weite Teile der Industrie: Chemie, Pharma, Lebensmittel und Getränke, Metall, Papier, Abfall und Recycling, Energie, große Lager- und Logistikanlagen.
Zwei Fälle sind zu unterscheiden, und sie sagen Unterschiedliches über das Projekt aus: die Errichtung einer neuen Anlage nach § 4 BImSchG und die wesentliche Änderung einer bestehenden nach § 16 BImSchG.
Warum die Änderung nicht die schlechtere Nachricht ist
Ein Neubau klingt nach dem größeren Auftrag, kommt aber selten. Änderungen und Erweiterungen sind häufiger, laufen schneller und haben oft einen konkreteren Beschaffungsbedarf — der Betreiber weiß bereits, was er hat, und weiß deshalb genau, was fehlt.
In der eigenen Auswertung des erfassten Bestands verteilen sich die Verfahren auf Neuanlagen, Erweiterungen, Änderungen und Stilllegungen etwa im Verhältnis 3 : 2 : 3 : 1. Wer nur auf Neubauten wartet, übersieht also den größeren Teil.
Stilllegungen werden aus Vertriebslisten herausgenommen. Sie sind ein Signal, aber kein Beschaffungssignal.
Was öffentlich wird — und wann
- Antrag: Das Unternehmen beantragt die Genehmigung. Noch nichts öffentlich.
- Öffentliche Auslegung: Bei förmlichen Verfahren werden Antrag und Unterlagen bekanntgemacht und ausgelegt. Das ist der früheste Zeitpunkt, an dem ein Außenstehender von dem Vorhaben erfahren kann.
- Erörterung und Bescheid: Die Genehmigung wird erteilt. Die Planung läuft, die Gewerke werden geschnitten.
- Ausschreibung: Jetzt erfährt es der Wettbewerb — und es wird über Preise geredet.
- Baubeginn: Die Lieferanten stehen fest.
Warum der Unterschied „vorher“ und „nachher“ Geld wert ist
Wer bei der Ausschreibung dazukommt, verhandelt über den Preis: Die Leistungsbeschreibung ist geschrieben, oft nach der Vorlage eines Wettbewerbers. Wer vorher da ist, redet über die Spezifikation — und über die entscheidet sich, wer überhaupt anbieten darf.
Wie groß dieser Vorlauf in Deutschland tatsächlich ist, wird hier nicht behauptet. Belastbare Zahlen dazu gibt es öffentlich nicht, und die Zahlen aus Österreich sind keine deutschen. Werksignal misst den Vorlauf am eigenen Bestand; bis diese Messung steht, steht hier keine Monatszahl.
Warum das trotzdem Arbeit ist
- Die Bekanntmachungen liegen bei sechzehn Ländern, in unterschiedlichen Portalen und Formaten. Eine bundesweite Übersicht gibt es nicht.
- In der Akte steht häufig eine Objektgesellschaft und nicht der Konzern. Wen man anrufen muss, steht dort nicht.
- Ein großer Teil der Verfahren betrifft öffentliche Vorhaben ohne industriellen Beschaffer — Wasserbau, Verkehr, Flurbereinigung. Sie müssen heraus, sonst ertrinkt das Signal im Rauschen.
- Dasselbe Vorhaben taucht in mehreren Quellen auf und muss zusammengeführt werden.
Häufige Fragen
- Ist das nicht dasselbe wie ein Ausschreibungsdienst?
- Nein. Eine Ausschreibung erscheint, wenn das Projekt fertig geplant ist. Ein Genehmigungsverfahren läuft, während geplant wird. Ausschreibungsdienste sind für die spätere Phase gebaut und leisten dort mehr als wir.
- Steht in der Genehmigungsakte, was das Projekt kostet?
- Meistens nicht. Dort steht, was gebaut werden soll und in welcher Größenordnung — nicht das Investitionsvolumen. Geschätzt wird es hier auch nicht.
- Darf man diese Daten überhaupt gewerblich nutzen?
- Die Verfahren werden veröffentlicht, damit die Öffentlichkeit sie einsehen kann, und das Datennutzungsgesetz stellt Daten des öffentlichen Sektors grundsätzlich auch für gewerbliche Zwecke bereit. Offen und anwaltlich zu klären bleibt das Datenbankherstellerrecht an den Portalen selbst. Abgerufen wird höflich: eigener User-Agent mit Kontaktadresse, Pausen zwischen den Abrufen, Rohdaten werden archiviert.
Sehen Sie sich das an Ihrem eigenen Gewerk an.
Sagen Sie uns, was Sie liefern und wo. Sie bekommen die Vorhaben der letzten zwölf Monate — kostenlos, damit Sie prüfen können, wie viele davon Sie noch nicht kannten.