Das UVP-Portal: was drinsteht und was nicht
Der UVP-Verbund der Länder ist die beste öffentliche Einstiegsquelle für Genehmigungsverfahren in Deutschland — und zugleich die Quelle, an der die meisten Auswertungen scheitern. Diese Seite sagt, warum.
Was der UVP-Verbund ist
Ein gemeinsames Portal von Bund und Ländern, in dem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung bekanntgemacht werden. Es führt Verfahren aus allen sechzehn Bundesländern zusammen — über 18.000 zum Zeitpunkt unserer Prüfung.
Eine dokumentierte Schnittstelle gibt es nicht. Die robots.txt des Portals erlaubt das Crawlen mit einer Ausnahme, die für uns nicht einschlägig ist; abgerufen wird trotzdem langsam, mit eigenem User-Agent und Kontaktadresse, und jede Antwort wird unverändert archiviert.
Die Verteilung — und warum sie ernüchtert
Die größten Gruppen im Verbund sind nicht die, die einen Industriezulieferer interessieren. Gezählt bei der eigenen Prüfung:
- Wasser: 7.269 Verfahren
- Verkehr: 1.837
- Abfall: 1.741
- Flurbereinigung: 778
Ein großer Teil davon sind öffentliche Vorhaben ohne industriellen Käufer. Die verwertbare Teilmenge ist deutlich kleiner als 18.000 — wer mit der Gesamtzahl wirbt, verkauft eine Zahl, die er nicht liefern kann.
Was im Portal steht und was fehlt
- Da: Vorhabenbezeichnung, Verfahrensart, Behörde, Landkreis, Verfahrensschritt und Datum — und ein Verweis auf die Akte.
- Oft da, aber unsauber: der Antragsteller. In der eigenen Auswertung ließ sich der Betreiber maschinell in 73 % der Verfahren erkennen, ein Ortsbezug in 84 %.
- Nicht da: das Investitionsvolumen, die beteiligten Planer, der Zeitplan der Beschaffung — und die Zuordnung einer Objektgesellschaft zum Konzern dahinter.
- Nicht da: eine Branchen- oder Gewerkelogik. Ob ein Verfahren Kältetechnik, Fördertechnik oder gar nichts bedeutet, muss abgeleitet werden.
Was Werksignal damit macht
- Nur industrielle Kategorien werden übernommen. Allgemeiner Hochbau — Wohnen, Büro, Schule, Einzelhandel — bleibt draußen, ebenso Windparks und Netzausbau.
- Aus dem Rechtsbezug der Bekanntmachung wird abgeleitet, ob es um eine Neuanlage, eine Erweiterung, eine Änderung oder eine Stilllegung geht.
- Der Antragsteller wird bereinigt und, wo möglich, dem Unternehmen dahinter zugeordnet.
- Jeder Treffer behält den Link auf die amtliche Akte. Nichts wird zusammengefasst, was man nicht nachlesen kann.
Andere Quellen daneben
Der UVP-Verbund ist nicht die einzige Quelle und nicht für jede Anlagenart die beste. Die Bekanntmachungen der Landesbehörden zu Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz liegen teils in eigenen, kuratierten Übersichten — Niedersachsen führt eine mit Karte und veröffentlicht die Bescheide förmlicher Verfahren.
Für Energieanlagen ist das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur die belastbarste Quelle im ganzen Feld: täglicher offizieller Massendownload, strukturierte Daten, geplante Anlagen inbegriffen.
Häufige Fragen
- Kann ich das nicht selbst im Portal nachsehen?
- Für ein Bundesland und eine Anlagenart: ja, und das sollten Sie tun, bevor Sie irgendjemanden dafür bezahlen. Der Unterschied beginnt bei sechzehn Ländern, bei der Wiederholung jede Woche und bei der Frage, welches Verfahren Ihr Gewerk betrifft.
- Wie viele Vorhaben bekomme ich pro Monat?
- Das hängt stark vom Gewerk und vom Gebiet ab, und eine Zahl, die wir nicht belegen können, nennen wir nicht. Deshalb bekommen Sie vorher kostenlos die Liste der letzten zwölf Monate für Ihr Gewerk — dann sehen Sie es selbst.
- Werden auch Vorhaben von Privatpersonen ausgewertet?
- Nein. Verfahren, deren Antragsteller eine natürliche Person ist — etwa ein Landwirt —, werden herausgefiltert. Für den Industrievertrieb sind sie ohnehin nicht relevant.
Sehen Sie sich das an Ihrem eigenen Gewerk an.
Sagen Sie uns, was Sie liefern und wo. Sie bekommen die Vorhaben der letzten zwölf Monate — kostenlos, damit Sie prüfen können, wie viele davon Sie noch nicht kannten.