Intralogistik / Fördertechnik
Logistikzentren: das Verfahren läuft, bevor der Generalunternehmer feststeht
Für die Intralogistik ist der Zeitpunkt das ganze Problem. Steht der Generalunternehmer erst fest, läuft die Vergabe der Fördertechnik über ihn — und der Wettbewerb ist ein anderer. Das Genehmigungs- oder UVP-Verfahren läuft davor.
Woran Sie eine passende Akte erkennen
Große Logistikansiedlungen lösen häufig eine standortbezogene oder allgemeine UVP-Vorprüfung aus. Die wird veröffentlicht — mit Vorhabenträger und Standort, oft ein bis zwei Jahre vor Inbetriebnahme.
Sobald Gefahrstoffe, Chemikalien oder größere Mengen brennbarer Güter gelagert werden, greift zusätzlich das BImSchG. Dann steht in der Akte, was gelagert wird — und damit, welche Lagertechnik gebraucht wird.
Die Erweiterung eines bestehenden Verteilzentrums ist der planbarste Fall: der Betreiber ist bekannt, die vorhandene Technik ist bekannt, und der Anlass steht im Verfahren.
Was diese Verfahren nicht verraten
Ob ein Lager automatisiert wird, steht nicht in der Genehmigung. Die Akte sagt Kubatur, Standort, Betreiber und Zweck — nicht die Ausrüstungstiefe. Wer daraus einen Auftragswert ableiten will, rät.
Was sie leistet, ist etwas anderes und Nüchterneres: ein begründeter Anlass, den richtigen Menschen zwölf Monate früher anzurufen als der Wettbewerb.
Wie das Verfahren dahinter abläuft
Fragen dazu
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